C2FO ermöglicht Frühzahlungsprogramme für die größten Unternehmen der Welt.
Wir sind davon überzeugt, dass alle Unternehmen einen gleichberechtigten Zugang zu angemessenem und kostengünstigem Kapital haben könnten und sollten, um Wachstum und Erfolg zu sichern.
Indem Sie sich als Benutzer dieser Website oder des Service registrieren (hierbei bezieht sich „Sie“ auf Sie (i) als Einzelperson und (ii) als befugter Vertreter des Unternehmens, in dessen Auftrag Sie handeln), versichern und garantieren Sie, dass Sie im Auftrag des Unternehmens auf den Service zugreifen, dessen Informationen Sie während der Registrierung angegeben haben („Lieferant“).
Hiermit versichern und garantieren Sie, dass Sie befugt sind, rechtsverbindlich im Namen des Lieferanten zu handeln und diesen Vertrag im Auftrag des Lieferanten abzuschließen. Der Service wird Ihnen auf der Website www.C2FO.com („Website“) bereitgestellt. Die Website, der Service sowie alle anderen von Pollen, Inc. („C2FO“) bereitgestellten Leistungen im Zusammenhang mit der Website oder dem Service sind ausschließlich für die Nutzung durch den Lieferanten und seine befugten Benutzer bestimmt.
Der Zugriff auf und die Nutzung des Service durch den Lieferanten und seine befugten Benutzer setzt die Zustimmung zu diesem Vertrag voraus. Indem Sie unten auf die Schaltfläche „ICH STIMME ZU“ klicken, akzeptieren Sie im Namen des Lieferanten die derzeit gültigen Nutzungsbedingungen („Vertrag“) und erklären sich damit einverstanden. Außerdem versichern und garantieren Sie, dass mit diesem Vertrag ein rechtsverbindlicher Kontrakt zwischen C2FO und dem Lieferanten geschaffen wird. C2FO und der Lieferant werden jeweils einzeln als eine „Partei“ und gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet.
Dieser Vertrag kann von C2FO nach eigenem Ermessen in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Jedes Mal, wenn ein befugter Benutzer des Lieferanten auf „ICH STIMME ZU“ klickt oder mit dem Benutzernamen und Kennwort eines befugten Benutzers auf die Website oder den Service zugreift, erklärt sich der Lieferant rechtsverbindlich mit den Bedingungen und Bestimmungen des jeweils aktuellen Vertrags einverstanden.
DEFINITIONEN. Im Folgenden sind die für diesen Vertrag geltenden Definitionen aufgeführt.
1.1 „Partnerunternehmen“ bezieht sich auf Unternehmen oder Rechtspersonen, die eine der Parteien leitet, von einer der Parteien geleitet wird oder gemeinsam mit einer der Parteien einem Dritten untersteht.
1.2 „Befugter Lieferant“ bezieht sich auf einen Drittlieferanten für einen Käufer, der: (i) durch den Käufer zur Verwendung des Service und zum Zugriff auf den Marktplatz des Käufers berechtigt ist und (ii) der sich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen für zulässige Verwendung einverstanden erklärt hat.
1.3 „Befugter Benutzer“ bezieht sich auf einen Benutzer, der durch den Lieferanten zum Zugriff und zur Nutzung des Service im Namen des Lieferanten berechtigt wurde.
1.4 „Auftragsvergabedatei“ bezieht sich auf eine elektronische Datei mit Auftragsangeboten mit zusätzlichem Preisnachlass von befugten Lieferanten für den Käufer, um die Zahlung der vom Käufer genehmigten Rechnungen zu beschleunigen, wobei ein Preisnachlass auf den Nennwert gewährt wird.
1.5 „Käufer“ bezieht sich auf eine Partei, die einen Vertrag mit C2FO eingegangen ist, um unstrittige Rechnungen des Lieferanten über den Working Capital Marketplace von C2FO abzuwickeln. Der Kunde nimmt eine beschleunigte Zahlung der unstrittigen Rechnung vor und erhält im Gegenzug einen Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag.
1.6 „C2FO-Marktschluss“ bezieht sich auf den auf der Website angegebenen Zeitpunkt, zu dem der Working Capital Market schließt und zu dem der Preisnachlass für die frühzeitige Zahlung für jeden lokalen Geschäftstag bestätigt wird.
1.7 „Vertrauliche Informationen“ bezieht sich:
(i) in Bezug auf C2FO auf alle Informationen, Software, Erfindungen, Kenntnisse, Ideen, Programme, Geräteprogramme und geistigen Eigentumsrechte von C2FO, die mit dem Service zusammenhängen oder sich daraus ergeben;
(ii) in Bezug auf den Lieferanten auf alle nicht-öffentlichen Informationen (im Ganzen oder in Teilen) über das Unternehmen oder die Geschäftspartner des Lieferanten; und
(iii) in Bezug auf beide Parteien auf die Geschäftsbedingungen, die Preisgestaltung und andere Inhalte dieses Vertrags, alle anderen Informationen, technischen Daten oder Kenntnisse. Dies schließt unter anderem auch Informationen über Forschung, Produktpläne, Produkte, Services, Kunden, Märkte, Software, Softwarecode, Softwaredokumentationen, Entwicklungen, Erfindungen, Listen, Geschäftsgeheimnisse, Datensammlungen, Verfahren, Designs, Zeichnungen, technische Maßnahmen, Informationen zur Hardwarekonfiguration, Marketing oder Finanzen mit ein.
Ungeachtet des Vorstehenden umfassen die vertraulichen Informationen keine Marktstatistiken und Informationen, Daten oder Kenntnisse,
(i) die zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits allgemein bekannt waren oder die im Anschluss der Öffentlichkeit ohne Einschränkung zugänglich gemacht werden, und zwar nicht als Ergebnis einer Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei;
(ii) die von der empfangenden Partei rechtmäßig und ohne Einschränkung mit Bezug auf die Offenlegung von einer Drittpartei erhalten wurden;
(iii) die sich zum Zeitpunkt der Offenlegung rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei befinden;
(iv) die von der offenlegenden Partei durch eine schriftliche Genehmigung zur Veröffentlichung freigegeben wurden oder
(v) die unabhängig und separat von der empfangenden Partei entwickelt werden, ohne dass dazu vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei verwendet werden.
1.8 „Inhalt“ bezieht sich auf alle Daten, Informationen oder Materialien, die C2FO durch oder in Bezug auf den Lieferanten zur Verwendung mit dem Service bereitgestellt werden, und zwar auf jedem beliebigen derzeit bekannten oder zukünftigen Medium.
1.9 „Datenschutzgesetze“ bezieht sich auf alle Gesetze (einschließlich Datenschutzgesetz 1998) im Zusammenhang mit der Verarbeitung und der Sicherheit persönlicher Daten, die auf die Verarbeitung persönlicher Daten durch C2FO anwendbar sind.
1.10 „Höhere Gewalt“ bezieht sich auf Ereignisse oder Bedingungen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle einer Partei liegen. Hierzu zählen unter anderem Handlungen gemeinsamer Feinde, Erdbeben, Hochwasser, Brände, Epidemien, Terroranschläge, Embargos, Streiks, Feuer, behördliche Maßnahmen und Vorschriften oder Einschränkungen, höhere Gewalt, fehlende Internetverfügbarkeit, die Unmöglichkeit, die Produkte oder Services von Dritten zu erhalten, sowie jeder andere Grund, bei dem die Nichterbringung der Leistung nicht durch Fahrlässigkeit der nicht erbringenden Partei verursacht wird.
1.11 „Informationen“ bezieht sich auf alle technischen oder geschäftlichen Informationen in schriftlicher, grafischer, mündlicher oder sonstiger materieller oder immaterieller Form. Hierzu zählen unter anderem Spezifikationen, Zeichnungen, Tools, Proben, Berichte, Zusammenstellungen, Datensätze, Daten, Computerprogramme, Zeichnungen, Modelle und Geheimnisse.
1.12 „Geistige Eigentumsrechte“ bezieht sich auf alle Patentrechte, Urheberrechte, Handelsgeheimnisse, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Marken, moralischen Rechte, Kenntnisse und anderen vergleichbaren Rechte oder immateriellen Werte, die unter irgendwelchen Gesetzen oder internationalen Abkommen in einem Land oder einer Gerichtsbarkeit als geistige Schöpfungen anerkannt werden, für die Eigentums- und Urheberrechte bestehen, und alle Registrierungen, Anträge, Offenlegungen, Erneuerungen, Verlängerungen, Fortsetzungen oder Neuausgaben der Vorstehenden, die gegenwärtig oder in Zukunft gelten.
1.13 „Marktstatistiken“ bezieht sich auf alle zusammengefassten, abgeleiteten, angesammelten, anonymisierten oder nicht zuweisbaren Informationen in Verbindung mit den Transaktionsinformationen, die mit anderen Informationen kombiniert werden können, um die Leistung, Modellierung, Produkte und Services von C2FO zu optimieren, zu konstruieren, bereitzustellen oder zu verbessern.
1.14 „Partei“ oder „Parteien“ bezieht sich je nach Situation entweder einzeln oder gemeinsam auf C2FO und den Lieferanten sowie sämtliche Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger.
1.15 „Software“ bezieht sich auf (i) alle geschützten Computersoftwareprogramme und Anwendungen von C2FO oder seinen Drittlizenzgebern, die C2FO bei der Einrichtung, dem Betrieb und/oder der Bereitstellung des Service nutzt. Hierzu zählen unter anderem auch jegliche proprietären Schemata, Datenverarbeitungs- oder Speicheranwendungen, Tools, Methodologien, Datenbanken und (ii) sämtlicher Quellcode, alle Dokumentationen, Updates, Upgrades und daraus abgeleitete Arbeiten.
1.16 „Service“ der Marke „C2FO“ bezieht sich auf C2FOs geschützte, elektronische, marktbasierte Rechnungsvorauszahlungsplattform mit Preisnachlass, zugehörige Tools und andere Leistungen, auf die der Käufer (gemäß diesem Vertrag) und seine befugten Benutzer zugreifen und die der Käufer und seine befugten Benutzer nutzen können, um eine beschleunigte Zahlung unstrittiger Rechnungen gegen Preisnachlass auf den Nennwert anzubieten, zu akzeptieren und zu dokumentieren (in Form einer Auftragsvergabedatei), einschließlich sämtlicher Folge- oder Ersatzservices oder zukünftiger Services mit gleichem oder erweitertem Funktionsumfang wie die jeweiligen Vorläufer.
1.17 „Lieferanten-Services“ bezieht sich auf sämtliche Consulting-Services, wie die Implementierung, Schulungen oder den Support, der von C2FO bereitgestellt wird, wie im Anmeldeprozess festgelegt oder wie von Zeit zu Zeit schriftlich zwischen dem Lieferanten und C2FO vereinbart.
1.18 „Transaktionsinformationen“ bezieht sich auf sämtliche Daten, Inhalte und Informationen, die bei der Nutzung des Service generiert oder bekannt gegeben werden und die durch irgendeine Partei direkt oder indirekt gegenüber C2FO offengelegt werden. Hiervon ausgenommen sind sämtliche Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits in einer ausdrücklich erläuterten Ausnahmeerklärung zur Definition vertraulicher Informationen aufgeführt waren.
2.1 Nutzung. Hiermit gewährt C2FO dem Lieferanten ein nicht exklusives, nicht übertragbares, beschränktes Recht, befugten Benutzern den Zugriff und die Nutzung des Service zu gewähren, wobei folgende Beschränkungen gelten: (i) Der Lieferant darf den Service ausschließlich für seine eigenen internen Geschäftszwecke nutzen; und (ii) der Lieferant darf (A) keine Kopien vom Service als Ganzes oder von Teilen davon anfertigen, (B) den Service nicht verkaufen, keine Unterlizenzen ausgeben und den Service nicht verteilen, vermieten, verleasen oder anderen Person oder Einheiten zuweisen, (C) den Service nicht modifizieren, zurückentwickeln, dekompilieren, zerlegen, übersetzen, verändern oder abgeleitete Arbeiten erstellen, die auf dem Service beruhen, (D) mit Ausnahme der befugten Benutzer keinem Dritten die Nutzung des Service gestatten, (E) keine Internet-Links zum oder vom Service erstellen oder irgendwelche Inhalte, die Teil des Service sind, „einbinden“ oder „spiegeln“, außer auf dem eigenen Intranet des Lieferanten oder seiner befugten Benutzer oder anderweitig zur Nutzung für die eigenen internen Geschäftszwecke, (F) keine Spam-Nachrichten oder sonstigen Duplikate oder unerwünschten Mitteilungen senden, die gegen geltendes Gesetz verstoßen, (G) keine gegen Urheberrechte verstoßenden, obszönen, bedrohlichen, beleidigenden oder anderweitig rechtswidrigen oder unerlaubten Materialien, einschließlich jugendgefährdender Materialien oder Materialien, die die Datenschutzrechte Dritter verletzen, senden oder speichern, (H) keine Materialien mit Viren, Würmern, Trojanern oder anderem schädigenden Computercode, Dateien, Skripts, Agenten oder Programmen senden oder speichern, (I) die Integrität oder den ordnungsgemäßen Betrieb des Service oder der darin beinhalteten Daten nicht stören oder unterbrechen, (J) nicht versuchen, unbefugten Zugriff auf den Service oder die zugehörigen Systeme oder Netzwerke zu erhalten.
2.2 Zugriff auf den Service. C2FO stellt auf Anweisung und im Namen des Käufers Zugriff auf den Anmeldebildschirm für den Lieferanten zur Verfügung, und der Lieferant ist berechtigt, eindeutige Anmeldedaten („Benutzernamen“ und „Kennwort“) für den Zugriff der befugten Benutzer auf die Services zu erstellen. Der Lieferant ist dafür verantwortlich, die Vertraulichkeit von Benutzernamen und Kennwörtern sicherzustellen. Der Lieferant ist allein verantwortlich und haftbar für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung der vom Lieferanten bereitgestellten Benutzernamen und Kennwörter durchgeführt werden. Der Lieferant muss C2FO umgehend über jede unberechtigte Nutzung irgendwelcher Benutzernamen und Kennwörter unterrichten, und C2FO ergreift als angemessen erachtete Maßnahmen, um gegen den unberechtigten Zugriff vorzugehen. Der Lieferant verpflichtet sich im eigenen Namen und im Namen seiner befugten Benutzer, eine sichere Zugriffsmethode auf den Service zu verwenden, wobei angemessene C2FO-Standards einzuhalten sind, die gelegentlich revidiert werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt setzen die Standards (sofern anwendbar) die Verwendung von Webbrowsern mit 128-Bit-SSL-Verschlüsselung voraus.
3.1 Umfang des Service. Der Service soll Transaktionen zwischen dem Lieferanten und Käufern als Auftraggeber ermöglichen, und C2FO handelt nicht im Auftrag von oder als Vertreter des Lieferanten oder irgendwelcher Käufer. C2FO ist kein Beteiligter, begünstigter Dritter oder Garant für die Leistungen in Bezug auf die Transaktionen, die getroffenen Vereinbarungen oder die Regelungen zwischen dem Lieferanten und den Käufern, die diesen Service nutzen. Insbesondere gilt: (i) C2FO kontrolliert nicht die Qualität, Sicherheit, Rechtmäßigkeit oder die Verfügbarkeit der bereitgestellten Inhalte oder Leistungen, auf die über diesen Service zugegriffen wird, die allgemeinen Geschäftsbedingungen, unter denen auf die bereitgestellten Inhalte, Güter und/oder zugehörigen Leistungen zugegriffen wird, oder die Compliance des Lieferanten mit den Vereinbarungen, die der Lieferant mit einem Käufer eingeht; (ii) C2FO übernimmt keinerlei Verpflichtung, irgendwelche zwischen dem Lieferanten und einem Kunden vereinbarten Zahlungen entgegenzunehmen oder zu verteilen; und (iii) C2FO erlangt unter keinen Umständen in irgendeiner Form eine Beteiligung am Lieferanten oder erhält anderweitig Besitzrechte an Inhalten, Gütern und/oder damit in Zusammenhang stehenden Serviceleistungen des Lieferanten. Der Lieferant erkennt an, dass C2FO nicht für die Geschäftsbedingungen verantwortlich ist, die für die Bereitstellung der Inhalte, Güter und/oder der zugehörigen Leistungen gelten. Der Lieferant muss sämtliche Konflikte, die sich aufgrund von Transaktionen, Vereinbarungen oder Absprachen zwischen dem Lieferanten und irgendwelchen Käufern ergeben, die den Service nutzen, ausschließlich direkt mit dem entsprechenden Kunden klären, und C2FO ist dem Lieferanten gegenüber nicht für Handlungen oder Unterlassungen irgendwelcher Käufer verantwortlich oder haftbar. Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass alle C2FO-Marktschlüsse an einem Arbeitstag des entsprechenden Käufers erfolgen.
3.2 Auswirkung der Nutzung des Service. Der Lieferant nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass durch die Verwendung des Service ausschließlich die zwischen dem Lieferanten und dem Käufer ausgehandelten Zahlungsbedingungen für unstrittige Rechnungen verändert werden, die durch den Service bereitgestellt werden. Der Lieferant und der Käufer einigen sich auf eine beschleunigte Zahlung der unstrittigen Rechnung, wofür im Gegenzug durch den Service ein Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag gewährt wird („Beschleunigte Zahlung“). Durch die Einwilligung in die beschleunigte Zahlung erklärt der Lieferant sich damit einverstanden, die beschleunigte Zahlung vollständig und als abschließende Begleichung einer Rechnung im Rahmen einer beschleunigten Zahlung zu akzeptieren. Außerdem akzeptiert und erklärt der Lieferant sich damit einverstanden, dass mit der beschleunigten Zahlung der in einer derartigen Rechnung geforderte Betrag vollständig abgegolten wird. Demzufolge verzichtet der Lieferant hiermit als Gegenleistung für die beschleunigte Zahlung auf sein Anrecht, den in einer derartigen Rechnung ausgewiesenen Betrag einzufordern. Der Lieferant bestätigt, dass es sich bei dem Käufer um einen begünstigten Dritten dieses Abschnitts 3.2 handelt und dass der Käufer berechtigt ist, die hier aufgeführten Bestimmungen durchzusetzen. Der Lieferant bestätigt, dass er dem Käufer bestimmte Unterlagen vorlegen muss, um die Steuervorschriften regionaler Märkte einzuhalten. Falls die angeforderten Unterlagen nicht in dem vom Käufer oder von Pollen Inc. festgelegten Zeitrahmen vorgelegt werden, erhält der Lieferant unter Umständen keine frühzeitige Zahlung für seine Rechnung(en).
Die Auftragsvergabedatei erfordert unter Umständen, dass der Lieferant (falls angemessen) eine Korrektur in seinen Steuerunterlagen vermerkt (z. B. in Bezug auf Umsatzsteuer wie die Mehrwertsteuer (VAT, GST) oder ähnliche lokale Verkaufssteuern, die im Folgenden als Mehrwertsteuer bezeichnet werden). In diesem Fall kann der Lieferant je nach den lokalen Mehrwertsteuervorschriften des jeweiligen Landes die Auftragsvergabedatei als angemessenes Dokument für die Anpassung der Mehrwertsteuerunterlagen verwenden. Der Lieferant trägt die alleinige Verantwortung für die Ausstellung eines angemessenen Dokuments zur Anpassung der Mehrwertsteuerunterlagen. In einigen Ländern wird auf der Auftragsvergabedatei der aktualisierte Mehrwertsteuerbetrag eventuell nicht angezeigt, da es nicht angemessen ist, den relevanten Steuerbetrag anzupassen, der auf der Originalrechnung des Lieferanten ausgewiesen wurde. Bitte bedenken Sie, dass der Lieferant die alleinige Verantwortung dafür trägt, dass die richtige Anpassung des Mehrwertsteuerbetrags in den Mehrwertsteuerunterlagen des Lieferanten verzeichnet wird, und dass C2FO hierfür nicht verantwortlich ist. Insbesondere wenn der Lieferant auf der Originalrechnung keine Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt hat und die Auftragsvergabedatei demzufolge keine Mehrwertsteueranpassung aufweist, liegt es in der alleinigen Verantwortung des Lieferanten sicherzustellen, dass alle laut nationaler Gesetzgebung erforderlichen manuellen Anpassungen der Mehrwertsteuer in den relevanten Mehrwertsteuerunterlagen vorgenommen werden. Durch das Akzeptieren dieser Klausel bestätigt der Lieferant, dass sowohl der Käufer als auch der Lieferant Pollen Inc. bevollmächtigen, die Auftragsvergabedatei in ihrem Auftrag auszustellen, wobei die Namen des Käufers und des Lieferanten und andere relevante Details deutlich sichtbar sein müssen.
3.3 Verfügbarkeit des Service. Ungeachtet hier aufgeführter gegenteiliger Aussagen nimmt der Lieferant zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Verfügbarkeit des Service von der Verfügbarkeit und den Anschlussmöglichkeiten zum und innerhalb des Internets und anderer Netzwerkfunktionen innerhalb und rund um das Internet abhängt und dass im Internet Fehler auftreten können. C2FO übernimmt unabhängig vom jeweiligen Grund keinerlei Haftung für die Verletzung irgendwelcher Zusicherungen, Gewährleistungen oder in diesem Vertrag enthaltener Versprechen, die sich aus der Nichtverfügbarkeit derartiger Anschlussdienste und anderer Netzwerkfunktionen ergeben.
3.4 Änderungen des Service. Der Lieferant versteht und erklärt sich damit einverstanden, dass C2FO Änderungen am Service, den Namen und der Art der Bereitstellung des Service vornehmen kann. Diese Änderungen können dazu führen, dass sich die Art und Weise ändert, wie der Lieferant auf den Service zugreift. Außerdem versteht und erklärt sich der Lieferant damit einverstanden, dass C2FO sich das Recht vorbehält, nach rechtzeitig vorausgegangener schriftlicher Benachrichtigung des Lieferanten, den Service durch andere Leistungen mit dem gleichen oder einem größeren Funktionsumfang wie die Vorgängerversion zu ersetzen.
3.5 Lieferanten-Services. Soweit im Anmeldeverfahren oder anderweitig zwischen den Parteien vereinbart, stellt C2FO die Lieferanten-Services für den Lieferanten bereit.
3.6 Freistellung. Der Lieferant verpflichtet sich dazu, C2FO und seine Direktoren, Führungskräfte, Mitglieder, Manager und Mitarbeiter gegenüber allen Forderungen, Klagen, Haftungsansprüchen, Verlusten, Auslagen, Schäden und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die zu einem beliebigen Zeitpunkt aufgrund einer Forderung eines Dritten in Zusammenhang mit der Verletzung dieses Vertrags durch den Lieferanten entstehen, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten; diese Freistellung von Ansprüchen gilt auch für Ansprüche von Käufern, die sich aus der Verwendung oder dem Missbrauch des Service durch den Lieferanten ergeben, und für alle Ansprüche, die nicht im Einklang mit den in diesem Vertrag aufgeführten Zusicherungen und Gewährleistungen des Lieferanten an C2FO stehen.
4.1 Besitzrecht an der Technologie. Alle Rechte an geistigem Eigentum mit Bezug auf C2FO, die Software, die Marktstatistiken und den Service (als Ganzes oder in Teilen) sind und verbleiben im ausschließlichen Besitz von C2FO und seinen Drittlizenzgebern. Der Lieferant darf weder im eigenen Namen noch im Namen von Dritten die geistigen Eigentumsrechte von C2FO verletzen.
4.2 Besitzrecht an den Transaktionsinformationen. In Übereinstimmung mit der Eigentumsregelung zwischen den Parteien sind und verbleiben sämtliche geistigen Eigentumsrechte an den Transaktionsinformationen, die vom Lieferanten und /oder seinen Benutzern im Zusammenhang mit dem Service bereitgestellt werden, im alleinigen Besitz des Lieferanten. C2FO erteilt keine Versprechen, Garantien oder Zusicherungen in Bezug auf das Eigentum der Transaktionsinformationen. Hiermit gewährt der Lieferant C2FO ein nicht exklusives, unbefristetes Recht und die Lizenz zur Verwendung sämtlicher in Verbindung mit dem Service bereitgestellten Transaktionsinformationen.
4.3 Besitzrecht am Inhalt. Sämtliche Besitzrechte, Rechte und Anteile an irgendwelchem Inhalt, der C2FO im Rahmen der Bereitstellung des Service unterbreitet wird, verbleiben im Besitz des jeweiligen Lieferanten oder eines dritten Eigentümers. Falls der Inhalt ganz oder teilweise zum Gegenstand eines tatsächlichen oder angedrohten Rechtsstreits werden sollte oder falls C2FO der Meinung ist, dass ein derartiger Inhalt die geistigen Eigentumsrechte oder geltendes Recht eines Dritten verletzt, ist C2FO umgehend berechtigt, den derartigen Inhalt zu entfernen, ohne sich dadurch in irgendeiner Weise dem Lieferanten gegenüber haftbar zu machen. Sämtliche Besitzrechte, Rechte und Anteile an Inhalten, deren Lizenz C2FO von Drittlizenzgebern erteilt wurde und die im Rahmen der Bereitstellung des Service verwendet werden (falls zutreffend), verbleiben ausschließliches Eigentum von C2FO oder seinen Drittlizenzgebern.
4.4 Vorschläge. C2FO besitzt eine gebührenfreie, weltweite, unbefristete und unwiderrufliche Lizenz, sämtliche vom Lieferanten oder seinen befugten Benutzern eingereichten Vorschläge, Ideen, Verbesserungsanfragen, Feedback, Empfehlungen und andere Informationen zum Service in den Service zu integrieren.
4.5 Erteilung einer Lizenz an C2FO durch den Lieferanten. Hiermit erteilt der Lieferant C2FO eine beschränkte, nicht übertragbare Lizenz, während der Vertragslaufzeit den Namen, die Logos und Marken des Lieferanten zu Werbe- und Marketingzwecken zu verwenden, um den Lieferanten damit als Benutzer der Website und des Service auszuweisen. Hierzu zählen auch Marketingmaterialien, Werbeanzeigen, Kundenlisten, Pressemitteilungen, Präsentationen und Publikationen. Für jede andere Verwendung von Namen, Logos und Marken des Lieferanten muss C2FO zuvor das schriftliche Einverständnis des Lieferanten einholen. Ein derartiges Einverständnis darf nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden.
5.1 Geheimhaltung vertraulicher Informationen. Jede Partei muss die vertraulichen Informationen der anderen Partei streng vertraulich behandeln (d. h., Informationen werden nur insoweit erforderlich bereitgestellt) und darf derartige vertrauliche Informationen nicht an Dritte weitergeben. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden: (i) die vertraulichen Informationen nur für die Zwecke dieses Vertrags und wie ausdrücklich durch diesen Vertrag zugelassen zu verwenden, (ii) keine Kopien der vertraulichen Informationen anzufertigen und die vertraulichen Informationen nicht vollständig oder teilweise zu speichern, sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag zugelassen, (iii) keine vertraulichen Informationen, wie beispielsweise schutzrechtliche Hinweistexte oder Vermerke (der offenlegenden Partei oder eines Dritten), die in oder auf dem Original aufgeführt sind, oder andere Informationen, die von der offenlegenden Partei auf gebührliche Weise als vertraulich bezeichnet werden, zu reproduzieren oder Kopien davon aufzubewahren und (iv) diesen Vertrag als vertrauliche Informationen zu behandeln. Die Partei, die die Informationen erhält, muss die offenlegende Partei schriftlich über jede bekannte unbefugte Verwendung, jeden unbefugten Besitz und jede unbefugte Offenlegung benachrichtigen. Die offenlegende Partei verfügt über das alleinige Recht (ist jedoch nicht verpflichtet), rechtliche oder sonstige Schritte aufgrund einer unbefugten Verwendung, eines unbefugten Besitzes oder einer unbefugten Offenlegung vertraulicher Informationen der offenlegenden Partei einzuleiten, und die Partei, die die Informationen erhält, ist verpflichtet, die offenlegende Partei bei ihren diesbezüglichen Bemühungen zu unterstützen.
5.2 Rechtsmittel. Ungeachtet sonstiger Abschnitte in diesem Vertrag erklären sich die Parteien damit einverstanden, dass die nicht gegen diesen Vertrag verstoßende Partei zu einer angemessenen Schadenersatzforderung berechtigt ist, um ihre Interessen zu schützen. Hierzu zählen unter anderem auch vorläufige und dauerhafte Unterlassungsansprüche sowie finanzieller Schadenersatz. Die den Parteien zur Verfügung stehenden Rechtsmittel werden durch die hier aufgeführten Regelungen in keiner Weise eingeschränkt.
5.3 Offenlegung gegenüber Behörden. Falls eine Partei aufgrund eines Gerichtsbeschlusses, einer Vorladung oder eines ähnlichen juristischen Verfahrens von einer Behörde gesetzlich dazu verpflichtet wird, vertrauliche Informationen offenzulegen („erzwungene Offenlegung“), muss die „offenlegende Partei“ die andere Partei umgehend schriftlich davon unterrichten (falls zulässig). Die offenlegende Partei muss die andere Partei in angemessenem Umfang in ihren Bemühungen unterstützen, die erzwungene Offenlegung zu unterdrücken, zu modifizieren oder anzufechten, und die offenlegende Partei darf die Informationen lediglich in dem Umfang offenlegen, wie sie gesetzlich dazu verpflichtet ist. Ungeachtet hier aufgeführter anderslautender Aussagen handelt es sich bei einer erzwungenen Offenlegung nicht um einen Vertragsbruch im Sinne des obigen Abschnitts 5.1.
5.4 Datenschutz. In dem Umfang, in dem C2FO aufgrund der Bereitstellung des Service persönliche Daten verarbeitet, erklärt sich der Lieferant damit einverstanden, dass C2FO diesbezüglich als Datenverarbeiter handelt und dass der Lieferant hinsichtlich dieser persönlichen Daten als Datencontroller gilt. Für derartige persönliche Daten gilt Folgendes: (i) C2FO verarbeitet derartige personenbezogene Daten ausschließlich zur Bereitstellung des Service in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrags sowie den rechtmäßigen schriftlichen Anweisungen, die C2FO in angemessenen Zeitabständen vom Lieferanten erhält, und (ii) der Lieferant verfügt über angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor einer unbefugten oder unrechtmäßigen Verarbeitung derartiger personenbezogener Daten und vor versehentlichem Verlust, versehentlicher Zerstörung oder Beschädigung derartiger personenbezogener Daten. Für die Zwecke dieses Vertrags haben die Begriffe „Persönliche Daten“, „Datenverarbeiter“ und „Datencontroller“ die im Datenschutzgesetz von 1998 festgelegte Bedeutung.
5.5 Datenübertragungen über internationale Grenzen. C2FO und der Lieferant erklären sich damit einverstanden, dass alle persönlichen Daten, die im Rahmen der Bereitstellung des Service verarbeitet werden, von einem Partnerunternehmen von C2FO in den USA gehostet oder gespeichert werden. C2FO versichert und garantiert hinsichtlich derartiger personenbezogener Daten, dass entsprechende Maßnahmen durchgeführt wurden, um den geltenden Datenschutzgesetzen in Bezug auf derartige personenbezogene Daten nachzukommen.
6.1 Laufzeit. Dieser Vertrag wird an dem Tag wirksam, an dem sich der Lieferant oder ein befugter Benutzer erstmalig für die Website registriert und sich mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt. Die Vertragsgültigkeit besteht so lange, wie C2FO den Service für den Lieferanten bereitstellt.
6.2 Außerordentliche Kündigung. C2FO kann den Vertrag kündigen, falls (a)(i) der Lieferant seine Verpflichtungen gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen und Gewährleistungen dieses Vertrags nicht erfüllt, (ii) eine derartige Nichterfüllung nicht innerhalb von drei (3) Geschäftstagen behoben wird, nachdem der Lieferant über die Nichterfüllung benachrichtigt wurde, oder (b) der Lieferant seine Geschäftsaktivitäten einstellt oder aussetzt, in Konkurs geht, schriftlich bekannt gibt, dass er nicht in der Lage ist, fällig werdende Verbindlichkeiten zu begleichen, eine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger vornimmt oder er der direkten Kontrolle eines Treuhänders, Konkursverwalters oder einer ähnlichen Behörde unterstellt wird oder ein Konkurs- oder Insolvenzverfahren nach geltendem Recht gegen ihn eingeleitet wird.
6.3 Ordentliche Kündigung. Jede Partei kann diesen Vertrag zu jedem beliebigen Zeitpunkt und aus jedem beliebigen Grund nach eigenem Ermessen kündigen, indem die Partei die andere Partei davon mindestens dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich in Kenntnis setzt.
6.4 Wirksamkeit der Kündigung. Nach einer Vertragskündigung im Einklang mit den hier aufgeführten Geschäftsbedingungen kann C2FO umgehend den Zugang zum und die Nutzung des Service durch den Lieferanten einstellen. Der Lieferant muss die Nutzung des Service umgehend einstellen und sämtliche vertraulichen Informationen vernichten, die er von C2FO erhalten hat.
6.5 Fortbestand. Ungeachtet einer Kündigung dieses Vertrags behalten die Abschnitte5.1 – 5.3 („Vertraulichkeit“) für einen Zeitraum von (5) Jahren ihre Gültigkeit, der Abschnitt 8.3 („Mitarbeiter-Anwerbung“) behält für einen Zeitraum von einem (1) Jahr seine Gültigkeit, die Abschnitte 3.6 („Freistellung“), 4 („Schutzrechte“), 7 („Haftungsausschluss; Gewährleistung; Haftungsbeschränkung“) und 8.5 („Geltendes Recht“) behalten nach Vertragskündigung auf unbeschränkte Zeit ihre Gültigkeit. Alle anderen hierin gewährten Rechte erlöschen mit der Kündigung.
7.1 Haftungsausschluss. Bis zum maximal gesetzlich zulässigen Umfang und sofern nicht unmissverständlich und ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt, werden die Service-Lieferanten-Leistungen dem Lieferanten ohne Mängelgewähr bereitgestellt, und C2FO schließt ausdrücklich sämtliche impliziten Gewährleistungen, Bedingungen und Zusicherungen aus (dies gilt auch für die Qualität, die Eignung und die Zweckmäßigkeit für bestimmte Zwecke), die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen oder die sich daraus ergeben. C2FO schließt ausdrücklich jede Haftung für Zusicherungen, Bedingungen und Gewährleistungen aus, dass der Zugriff oder die Verwendung des Service fehlerfrei, sicher und unterbrechungsfrei erfolgen kann oder dass die Informationen oder der Inhalt korrekt sind oder termingerecht bereitgestellt werden.
7.2 Gewährleistung des Lieferanten. Der Lieferant versichert und garantiert, dass (i) seine befugten Benutzer berechtigt sind, im Namen des Lieferanten zu handeln und (ii) dass keine hierunter vom Lieferanten an C2FO übergebenen Transaktionsinformationen oder anderen Materialien (A) irgendwelche Rechte verletzen, einschließlich der Rechte an geistigem Eigentum Dritter, (B) irgendwelche geltenden Gesetze, Statuten, Anordnungen oder Bestimmungen verletzen oder (C) Viren, Trojaner, Würmer, Zeitbomben, Cancel-Bots oder ähnliche gefährdende oder schädliche Programmroutinen enthalten. Der Lieferant garantiert, dass (i) er ordnungsgemäß organisiert ist, rechtmäßig existiert und in gutem Einvernehmen mit geltendem Gesetz handelt, (ii) über die Vollmacht und Befugnis verfügt, unter diesem Vertrag zu handeln, zu liefern und Leistungen zu erbringen, und (iii) dass es sich bei diesem Vertrag um eine gültige und rechtsverbindliche Vereinbarung handelt, die im Einklang mit diesen Geschäftsbedingungen vollstreckbar ist.
7.3 Haftungsbeschränkung. C2FO (und die Auftragnehmer von C2FO) übernehmen, bis zum maximal gesetzlich zulässigen Umfang, keinerlei Haftung für Gewinn- oder Umsatzeinbußen, den Verlust von Geschäften, entgangene Kosteneinsparungen, Nutzungsausfall, Geschäftsunterbrechungen, Datenverlust oder die Beschaffungskosten für Ersatzgüter, -technologien oder -services, Absicherungskosten, Schadenersatzforderungen oder Entschädigungen oder für direkte oder indirekte, spezielle, zufällige oder Folgeschäden jeglicher Art im Zusammenhang mit oder resultierend aus der Bereitstellung, Leistung oder Nutzung des Service oder der Lieferanten-Services, unabhängig davon, ob es sich dabei um einen vermeintlichen Vertragsbruch oder um eine unerlaubte Handlung, einschließlich Fahrlässigkeit, handelt. Dies gilt auch dann, wenn der Lieferant über die Möglichkeit derartiger Schäden informiert wurde. Des Weiteren sind C2FO (und die Auftragnehmer von C2FO) nicht haftbar für Schäden, die durch die verzögerte Auslieferung oder Bereitstellung des Service oder der Lieferanten-Services verursacht werden. Die Gesamthaftung von C2FO, sei es aufgrund von Vertrag oder unerlaubtem Handeln (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung einer gesetzlichen Verpflichtung), Irreführung, Rückerstattung oder anderweitig, die sich aus dem Umfang oder dem beabsichtigten Umfang dieses Vertrags ergibt, übersteigt unter keinen Umständen die Gebühren, die laut diesem Vertrag während der letzten sechs (6) Monate vor dem Auftreten der Vertragsverletzung oder des Vorfalls, der angeblich den Schaden verursacht hat, tatsächlich vom Lieferanten an C2FO gezahlt wurden, und beträgt im Höchstfall 100,00 US-Dollar.
7.4 Ausschluss. Die Haftung von C2FO bei einem Todes- oder Verletzungsfall, der durch Fahrlässigkeit, Betrug oder Irreführung mit betrügerischer Absicht von C2FO verursacht wurde, wird durch keine der Bestimmungen in diesem Vertrag eingeschränkt.
8.1 Mitteilungen. Alle erforderlichen oder zulässigen Mitteilungen gemäß den Geschäftsbedingungen dieses Vertrags können persönlich, per Fax, per Nachtkurier, per Sendung erster Klasse oder per Einschreiben mit im Voraus bezahltem Porto übermittelt werden. Mitteilungen an den Lieferanten erfolgen an die vom Lieferanten während des Anmeldeverfahrens angegebene Adresse. Mitteilungen an Pollen: Zu Händen: Pollen, Inc. – Legal Notices, 4210 Shawnee Mission Parkway, Suite 400A, Fairway, KS 66205, USA. Alle derartige Mitteilungen gelten mit dem Empfang als übergeben.
8.2 Rechte von Drittparteien. Außer wie ausdrücklich in diesem Vertrag angegeben, überträgt dieser Vertrag keinerlei Rechte an eine andere Person, bei der es sich nicht um eine Vertragspartei handelt.
8.3 Mitarbeiter-Anwerbung. Beide Parteien räumen ein, dass ihre jeweiligen Geschäfte davon abhängen, dass eine ausreichende Anzahl qualifizierter Arbeitskräfte für ihre Projekte zur Verfügung steht und dass sie ihre Mitarbeiter und unabhängigen Auftragnehmer angemessen einsetzen können. Keine der Parteien darf direkt oder indirekt, für sich selbst oder im Namen einer anderen Person, Firma, eines anderen Unternehmens oder einer anderen juristischen Person, egal ob als Auftraggeber, Bevollmächtigter, Mitarbeiter, Aktionär, Partner, Mitglied, Führungskraft, Direktor, Einzelunternehmer oder anderweitig, die Mitarbeiter oder unabhängigen Auftragnehmer der anderen Partei anwerben, die Anstellung oder den Service für die andere Partei zu beenden, sich an der Anwerbung beteiligen oder die Anwerbung fördern. Dies gilt sowohl für den Zeitraum, in dem der Mitarbeiter oder der unabhängige Auftragnehmer für die andere Partei arbeitet, als auch für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Datum, an dem ein solcher Mitarbeiter oder unabhängiger Auftragnehmer zum letzten Mal Leistungen für die andere Partei erbracht hat.
8.4 Abtretung und Unterverträge. Der Lieferant darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung von C2FO weder diesen Vertrag noch irgendwelche Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder anderweitig ganz oder teilweise übertragen, egal ob freiwillig oder kraft Gesetz. Vorbehaltlich des Vorgenannten ist dieser Vertrag für die Parteien verbindlich und wird zum Nutzen der Parteien und ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger geschlossen. Ungeachtet anders lautender Bestimmungen ist C2FO berechtigt, sämtliche Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrags an Dritte abzutreten.
8.5 Geltendes Recht. Dieser Vertrag und alle Rechtsstreitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus dem Vertrag, seinem Gegenstand oder seiner Entstehung (einschließlich nicht vertragsbedingter Rechtsstreitigkeiten oder Ansprüche) ergeben oder die damit in Zusammenhang stehen, unterliegen dem Recht des Bundesstaates Delaware (USA), ungeachtet der Grundsätze zur Handhabung von Gesetzeskonflikten. Die Parteien erklären sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Zuständigkeit für die Verhandlung sämtlicher Rechtsstreitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus dem Vertrag, seinem Gegenstand oder seiner Entstehung (einschließlich nicht vertragsbedingter Rechtsstreitigkeiten oder Ansprüche) ergeben oder die damit in Zusammenhang stehen, ausschließlich bei den Gerichten im Bundesstaat Delaware liegt. Ein Kunde kann, wie in diesem Vertrag vorgesehen, diesen Vertrag gemäß Abschnitt 3.2 dieses Vertrags bei jedem zuständigen Gericht gegen einen Lieferanten durchsetzen.
8.6 Unabhängige Auftragnehmer. Bei der durch diesen Vertrag zwischen C2FO und dem Lieferanten geschaffenen Beziehung handelt es sich um eine Beziehung unabhängiger Auftragnehmer, und nichts in diesem Vertrag darf dahingehend ausgelegt werden, dass eine der Parteien die Vollmacht erhält, die täglichen Aktivitäten der anderen Partei zu leiten oder zu kontrollieren, oder die Parteien als Partner, Gemeinschaftsunternehmen, Miteigentümer oder anderweitig als Teilnehmer an einem gemeinschaftlichen oder gemeinsamen Unternehmen darzustellen.
8.7 Geschäftsbedingungen. Dieser Vertrag kann von C2FO ohne vorherige Ankündigung geändert werden, und der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, bei jedem Zugriff des Lieferanten auf die Services den Vertrag in seiner jeweils geltenden Form einzuhalten. Sämtliche Verzichtserklärungen, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag durch den Lieferanten sind nur dann gültig, wenn sie in schriftlicher Form vorliegen und von beiden Parteien unterzeichnet werden.
8.8 Verschiedenes. Falls eine der Bestimmungen in diesem Vertrag im Widerspruch zu geltendem Recht stehen sollte oder falls irgendwelche der Bestimmungen von einem zulässigen Gericht als null und nichtig oder anderweitig als ungültig erachtet werden: (i) ist diese Bestimmung so neu zu formulieren, dass sie den ursprünglichen Absichten der Parteien in Übereinstimmung mit geltendem Recht so nahe wie möglich kommt, und (ii) die übrigen Bedingungen, Bestimmungen, Verpflichtungen und Einschränkungen bleiben uneingeschränkt in Kraft. Sollte eine Partei der Durchsetzung einer dieser Bestimmungen in diesem Vertrag zu irgendeinem Zeitpunkt nicht nachkommen, gilt dies nicht als Verzicht der Parteien auf die spätere Durchsetzung dieser Bestimmung. Sämtliche Verzichtserklärungen, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag sind nur dann gültig, wenn sie in schriftlicher Form vorliegen und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen gilt die Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung durch eine der Parteien als entschuldigt, wenn die Nichterfüllung durch höhere Gewalt bedingt ist. Die Überschriften dienen lediglich der besseren Übersicht und sind nicht Bestandteil dieses Vertrags. Der Lieferant bestätigt, dass er die in diesem Vertrag dargelegten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat und dass er sämtliche Geschäftsbedingungen versteht und als verbindlich anerkennt. Keiner der Mitarbeiter, Bevollmächtigten, Vertreter oder Partner von C2FO ist berechtigt, C2FO zu irgendwelchen Zusicherungen oder Garantien hinsichtlich des Service zu verpflichten. Schriftliche Zusicherungen oder Gewährleistungen, die nicht in diesem Vertrag aufgeführt sind, sind nicht durchsetzbar.
8.9 Vertragssprache. Dieser Vertrag wird in englischer Sprache abgeschlossen. Jede aus irgendeinem Grunde angefertigte Übersetzung gilt als unverbindliches Entgegenkommen ohne rechtliche Auswirkungen, und die englischsprachige Version dieses Vertrags ist rechtsgültig. Sämtliche Kommunikation im Hinblick auf diesen Vertrag erfolgt in englischer Sprache. Ungeachtet der allgemeinen Regelungen in diesem Abschnitt 8.9 bestätigen beide Parteien: (i) keine Ansprüche geltend zu machen, die auf einer Übersetzung oder einer Diskrepanz oder einer vermeintlichen Diskrepanz zwischen einer solchen Übersetzung und dieser englischsprachigen Version des Vertrags beruhen, und (ii) eine solche Übersetzung nicht zur Interpretation dieses Vertrags zu verwenden.